Kosten der Behandlung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen. Je nach Versicherung oder individuellen Tarif kann die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Es empfiehlt sich daher im Voraus bei Ihrer Versicherung alles Notwendige zu erfragen/klären. Die Abrechnung erfolgt immer mit dem/der Patient/in (bzw. dem/der Versicherungsnehmer/in) selbst.

Ähnliches gilt für die Beihilfestelle.

In seltenen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis. Klären Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit als Selbstzahler/in eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Das Sitzungshonorar richtet sich nach GOP. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar den 2,3 fachen Satz (92,50€) überschreiten kann (bis 3,5-fach, 140,74€, je nach Komplexität). Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

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